Allgemeine Geschäftsbedingungen

1-Der Vertragsinhaber ist für die zusätzlichen Fahrer verantwortlich, die zum Führen des gemieteten Fahrzeugs berechtigt sind.

  -Die Versicherung erlaubt die Vermietung an Personen über 24 Jahre, mit 3 Jahren Erfahrung.

  -Die Miettage werden wie folgt berechnet: Von 1 bis 2 TAGE = Geschäftsstunden. Ab 3 TAGEN = 24 Stunden, da der Kunde das Fahrzeug gemietet hat.

  -Kreditkarten: VISA und Mastercard werden akzeptiert. Sowohl die Franchise als auch der Umzug müssen immer mit Kreditkarte bezahlt werden. Falls der Kunde die CDW-Option wählt, ist die Zahlung per Debitkarte erlaubt.365 Tage im Jahr.KraftstoffpolitikBei der Übergabe des Fahrzeugs überprüfen wir den Kraftstofftank, und der Kunde muss ihn zurückgeben. Wenn der Kunde den Tank nicht gleich zurückgibt, berechnen wir zusätzlich zur Kraftstoffdifferenz 10 Euro als Betankungskosten.BußgelderSOLYMAR Rent a car ist gesetzlich verpflichtet, den Behörden die Daten von Kunden mitzuteilen, die während des Mietzeitraums ein Bußgeld erhalten.Der Kunde muss das Bußgeld direkt an die Behörden zahlen.

1.1 Sollte Rent a car SolyMar der Ansicht sein, dass eine der folgenden Verpflichtungen verletzt wird, behält sich SolyMar das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

1.2 Überprüfen Sie das Fahrzeug vor dem Verlassen des Stellplatzes und informieren Sie Rent a car SolyMar über alle Unstimmigkeiten bezüglich des Zustands des Fahrzeugs.

1.3 Rent a car SolyMar übernimmt in keinem Fall die Anbringung von Zubehör am gemieteten Fahrzeug.

1.4 Pflichten des Vertragspartners und der autorisierten Fahrer: Rent a car SolyMar über alle technischen Mängel (Flüssigkeits-, Öl- und Wasserstand), Reifendruck usw. zu informieren. Im Falle eines Unfalls, einer Panne oder eines mechanischen Defekts ist das von Rent a car SolyMar festgelegte Verfahren einzuhalten: Das Fahrzeug darf nicht ohne vorherige Genehmigung repariert werden. Fordern Sie keine Pannenhilfe an. Verlassen Sie das Fahrzeug nicht ohne die notwendigen Maßnahmen, bleiben Sie beim Fahrzeug bis zum Eintreffen des Kundendienstes. SolyMar innerhalb von 24 Stunden über jeden Schaden am Fahrzeug zu informieren. Rent a car SolyMar wird die Situation zu bewerten und zu studieren, die effektivste Lösung. Darüber hinaus, nur im Falle von Schäden, muss der Fahrer in einem Unfallbericht ausfüllen und geben Sie es in SolyMar.
Der Unfallbericht muss die Umstände, den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls, eventuelle Zeugen und die vollständigen Kontaktdaten + Telefonnummern der beteiligten Dritten sowie Fotos des Unfalls und Dokumente der anderen Partei enthalten. Wird der Unfallbericht nicht ordnungsgemäß ausgefüllt oder liegt eine Fahrlässigkeit des Kunden vor, behält sich SolyMar das Recht vor, kein Ersatzfahrzeug zu stellen. Außerdem kann der Versicherungsschutz erlöschen.
Bei Diebstahl oder Raub des gemieteten Fahrzeugs ist eine polizeiliche Anzeige zu erstatten; wird dieses Dokument SolyMar nicht vorgelegt, kann der Versicherungsschutz erlöschen. Informieren Sie SolyMar innerhalb von 24 Stunden über den Diebstahl oder Raub des Mietfahrzeugs. Wenn der Vertragsinhaber die Schlüssel nicht aushändigt, ist er verpflichtet, SolyMar den Wert des gesamten Selbstbehalts des Fahrzeugs zu zahlen (Wert des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt). Diese Klausel tritt nur dann außer Kraft, wenn aus dem Polizeibericht hervorgeht, dass die Schlüssel des Fahrzeugs gestohlen wurden. Beachten Sie die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Jede Beschädigung des Mietfahrzeugs infolge des Fahrens auf der falschen Fahrspur gilt als Fahrlässigkeit, der abgeschlossene Versicherungsschutz wird ungültig und der Vertragsinhaber haftet. Jede Beschädigung des Fahrzeugs infolge eines Fehlers beim Schalten gilt als Fahrlässigkeit, der abgeschlossene Versicherungsschutz wird ungültig und der Vertragsinhaber haftet.
SolyMar haftet nicht für die Behebung der folgenden Mängel oder Schäden oder für eine eventuelle Entschädigung: Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Benutzung durch die Fahrer der Fahrzeuge, nicht ordnungsgemäßes Schließen der Motorhaube und Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Wartungsanweisungen des Herstellers in der Betriebsanleitung, Pannen durch Weiterfahren, wenn die Öldruck-, Temperatur- oder Bremsanzeigen dies anzeigen, Reifenwechsel aufgrund von Vandalismus oder Fahrlässigkeit der Fahrer, Pannen durch mangelnde Sauberkeit der Fahrzeuge, wenn diese in Gebieten mit Schlamm, Schlick oder ähnlichem eingesetzt werden.

1.5 Abholung des Fahrzeugs am Flughafen:

 -Die Mindestmietdauer am Flughafen beträgt 3 Tage.

 -Der Abhol- und Rückgabeservice am Flughafen ist kostenlos. Der Kunde zahlt die Kosten für das Ticket ab 18 Uhr, wenn das Fahrzeug abgeholt wird.  Rent a car SOL&MAR zahlt den Parkschein, wenn der Kunde das Fahrzeug am Ende des Vertrages zurückgibt, innerhalb unserer Geschäftszeiten (8h bis 20h), wenn der Kunde das Fahrzeug außerhalb dieser Zeiten zurückgibt, muss er den Parkschein zahlen, nach 20h, (zahlen 31€), wenn Sie das Fahrzeug zwischen 4 und 8 Uhr morgens zurückgeben, müssen Sie 2,70 € pro Stunde bezahlen, was dem Preis des öffentlichen Parkplatzes entspricht.

2. Rückgabe des Fahrzeugs mit Schlüsseln, Zubehör und Extras in demselben betriebsbereiten und sauberen Zustand, in dem es übergeben wurde. Wenn der Vertragsnehmer das Fahrzeug in einem anderen als dem angegebenen Zustand zurückgibt, haftet er für die vorgenommenen Änderungen.

2.1 SolyMar bietet eine Kulanzspanne von 60 Minuten für die Rückgabe des Fahrzeugs. Im Falle einer verspäteten Rückgabe wird der vereinbarte Versicherungsschutz ungültig. Der Mieter ist auch für die Zahlung des Tagesmietpreises verantwortlich. Überprüfen Sie das Fahrzeug vor der Rückgabe der Schlüssel und stellen Sie sicher, dass Sie keine Gegenstände vergessen haben. SolyMar übernimmt dafür keine Verantwortung. Verlangt der Mieter die Rückgabe seines Eigentums, so trägt er die Kosten dafür.

2.2 Die Nichteinhaltung der beschriebenen Verpflichtungen führt zum Erlöschen der vertraglich vereinbarten Deckung und/oder der Mindestselbstbeteiligung:


1) Das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen zu fahren, die das Fahren beeinträchtigen können.

2) Das gemietete Fahrzeug nur von Fahrern zu fahren, die von SolyMar im Vertrag autorisiert wurden.

3) Das Fahrzeug mit dem richtigen Kraftstoff zu versorgen. Falscher Kraftstoff wird als neuer Schaden gewertet.

4) Das Fahrzeug nicht ohne Treibstoff und/oder Adblue oder andere Flüssigkeiten zu verlassen, die für das korrekte Funktionieren des Fahrzeugs notwendig sind.

5) Fahren Sie nicht auf unbefestigten oder nicht zugelassenen Straßen.

6) Nicht in größeren Gruppen zu fahren.

7) Das gemietete Fahrzeug nicht für illegale Aktivitäten zu verwenden.

8) Mit dem gemieteten Fahrzeug nicht an Rennen oder Wettbewerben teilzunehmen.

9) Das Fahrzeug nicht unterzuvermieten.

10) Das Fahrzeug nicht zum Abschleppen anderer Fahrzeuge zu verwenden.

11) Das Fahrzeug nicht für den Transport von Tieren zu verwenden.

12)Das Fahrzeug darf nicht für den Transport von Sprengstoff verwendet werden. 12)Das Fahrzeug darf nicht für den Transport von ätzenden Stoffen verwendet werden.

13) Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden (falls das Fahrzeug nach Tabak riecht, erhebt SolyMar eine Strafe zur Deckung der Kosten für eine Sonderreinigung.

14) Lassen Sie das Licht nicht an und lassen Sie die Batterie nicht leerlaufen. 15) Legen Sie SolyMar einen Unfallbericht vor. 16) Parken ohne Handbremse.


2.3 Unsere Preise beinhalten NICHT:

1)Zusätzliche Kilometer (Lieferwagen).

2)Kraftstoff.

3)Zusätzliche Extras (Kindersitze und GPS).

4)Aufpreis für einen zusätzlichen Fahrer (ab einem 3. Fahrer).

5)Kosten für den Verlust oder das Abhandenkommen von Zubehör, Schlüsseln und Dokumenten sowie für Schäden am Zubehör.

6)Gebühr für Kraftstofffehler.

7)Gebühr für Sonderreinigung.

8)Gebühr für das Rauchen im Fahrzeug.

9)Gebühr für Fahrten außerhalb des von SolyMar genehmigten Gebiets (nur Palma de Mallora).

10)Gebühr für die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs. 11)Gebühr für das Verlassen des gemieteten Fahrzeugs.

12)Gebühr für die Rückgabe des Mietwagens auf einem Expressparkplatz.

 

2.4 Für vorzeitige Rückzahlungen wird keine Erstattung gewährt.

 

3- Grundversicherung mit Selbstbeteiligung: Grundversicherung: Im Mietpreis ist auch die SOL&MAR BASISVERSICHERUNG enthalten, die Schäden am Fahrzeug einschließt, die sich ergeben aus:
1) Kollision

2) Diebstahl

3) und Brand oder zufälliger Vandalismus.

Die Grundversicherung enthält eine Selbstbeteiligung für diese Schäden. Diese Selbstbeteiligung muss durch eine entsprechende Kaution oder durch den Abschluss einer Zusatzversicherung sichergestellt werden. Die Grunddeckung mit Selbstbeteiligung gilt nur für die von SolyMar im Vertrag zugelassenen Fahrer. Die Deckung gilt für die Dauer des Vertrages. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs erlischt der Versicherungsschutz. Die Grunddeckung mit Selbstbeteiligung umfasst folgende Leistungen:Der teilweise Verzicht auf die Haftung für Kollisionsschäden oder Diebstahl reduziert die finanzielle Haftung des Vertragsinhabers für Schäden am oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs. Im Falle eines Schadens am Fahrzeug haftet der Vertragsinhaber für den Schaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung des Mietfahrzeugs, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird gemäß den Bedingungen genutzt; andernfalls wird die Grunddeckung mit Selbstbeteiligung ungültig und der Vertragsinhaber muss die volle Selbstbeteiligung (Zeitwert des Fahrzeugs) zahlen.

3.1- Deckung ohne Selbstbeteiligung: Die Deckung ohne Selbstbeteiligung gilt nur für die von SolyMar im Vertrag zugelassenen Fahrer. Die Deckung gilt für die Dauer des Vertrages. Selbstbeteiligung: Kategorie A,B,B,D,E,F = 300€, Kategorie G,GG,H = 500€, Kategorie I,J = 900€.

3.2- Der Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung umfasst folgende Leistungen: 1) Wenn der Vertragsnehmer im Falle eines Unfalls, einer Panne, eines mechanischen Defekts oder eines Diebstahls das von SolyMar festgelegte Verfahren einhält, ist er von der Zahlung des Betrags befreit, der durch die vereinbarte Versicherung gedeckt ist. 2) Bei Bruch, Verlust, Diebstahl, Raub oder Vergessen der Schlüssel im Fahrzeug übernimmt SolyMar nicht die Kosten für den Assistenzdienst. Falls der Kunde das Licht anlässt und die Batterie leer ist, haftet SolyMar nicht für die Kosten des Dienstes.

3.3 Ausnahmen von der Deckung: Die No-Excess-Deckung umfasst NICHT:

1) Der Verlust oder die Beschädigung wurde durch einen Verstoß gegen die in diesem Mietvertrag festgelegten Verpflichtungen und Bedingungen verursacht.

2) Der Schaden wurde durch erhöhte oder hängende Gegenstände, Barrieren und Unebenheiten in falscher Höhe verursacht,

3) unsachgemäßer Transport von Gegenständen innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs,

4) Naturkatastrophen,

5) Phänomene katastrophaler Natur, 6) bewaffnete oder kriegerische Auseinandersetzungen,

6) bewaffnete oder kriegerische Auseinandersetzungen, Demonstrationen, Unruhen, Volksbewegungen, terroristische Handlungen, Sabotageakte, Streiks oder Einschränkungen der Bewegungsfreiheit,

7) Veränderungen der atomaren Struktur der Materie oder deren thermische, radioaktive oder andere Auswirkungen,

8) Schäden an Reifen (einschließlich Reifenpannen), Felgen usw.,

9) die Fenster (vorne und hinten) des Fahrzeugs. 9) Die Fenster (vorne und hinten) und die Seitenscheiben des Fahrzeugs sind nicht eingeschlossen.

10) Der Verlust der Fahrzeugpapiere.

11) Die Verlust des Fahrzeugkennzeichens.

12) Bruch, Diebstahl oder Vergessen der Schlüssel im Inneren des Fahrzeugs SolyMar ist nicht verantwortlich für die Kosten des Dienstes.

13) Schäden am Unterboden und am Dach.

14) Schäden im Inneren des Fahrzeugs und auf der Ladefläche.

15) Schäden an der Kupplung.

16) Schäden am Motor.

17) Besondere Reinigung.

18) Falscher Kraftstoff.

19) Schäden an Sonderausstattungen (GPS, Kindersitze usw.)

20) Schäden an Zusatzausstattungen (Ablage, Ersatzrad, Antenne, Warndreieck usw.) 2

1) Schäden an den Polstern.

22) Lichter leuchten und die Batterie ist leer. Ein Vermieter wird das Fahrzeug bei der Rückgabe überprüfen. Wir senden Ihnen ein Gutachten mit einem detaillierten Kostenvoranschlag zu.

4-Übersetzung: Die Übersetzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der Information und sind nicht in allen Einzelheiten ihres Wortlauts rechtsverbindlich. Nur die englische Version ist gültig.

5-Stornierung der Reservierung: Stornierungen ohne Strafzahlung müssen mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Die Miete für einen Tag wird zu dem zum Zeitpunkt der Stornierung geltenden Tarif berechnet.

6- Kundendienst: Für jede Informationsanfrage, Anregung, Reklamation oder Beschwerde wenden Sie sich bitte an Sol&Mar, Kundendienst,           C/ Marbella nº 20, Local-92, (07610) Palma de Mallorca (Balearen)

Tlf.+34 971 26 17 96 whatsapp: +34 695145377 EMAIL: info@rentacarsolymar.com