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1- Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, einen Unfall-/Schadensbericht auszufüllen und in unserem Büro abzugeben.
Die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung deckt die Haftpflicht des Mieters und der im Rahmen dieses Vertrages zugelassenen Fahrer (Schäden an Dritten).
2- Versicherung und Deckung: Grunddeckung: Diese umfasst Schäden am Fahrzeug, die durch 1) Kollision, 2) Diebstahl, 3) Brand oder Vandalismus verursacht werden. Die Grundversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung für solche Schäden, die der Kunde selbst zu verantworten hat.
Die CDW-Deckung umfasst nicht
a) Schäden an Fahrzeuginnenraum, Unterboden und Getriebe b) Reifenpannen und Reifenplatzer.
c) Ersatz des Fahrzeugs aufgrund einer Kollision d) Rücksichtsloses Fahren oder Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss e) Nicht im Vertrag enthaltene Personen.
Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug nicht von anderen als den nach diesem Vertrag zugelassenen Personen fahren zu lassen, wofür der Kunde unmittelbar verantwortlich ist.
3- Die unerlaubte Nutzung umfasst unter anderem die folgenden Fälle, die als Beispiel angeführt werden:
a) Das Schieben oder Abschleppen anderer Fahrzeuge.
b) Das Befahren von Flächen, die für den öffentlichen Verkehr nicht geeignet sind, wie z.B. Strände, Autorennbahnen, Waldwege, Landstraßen usw.
c) Das Befahren von unbefestigten Straßen oder asphaltierten Straßen, die jedoch erhebliche Mängel aufweisen, die zu Schäden am Unterboden des Fahrzeugs führen können.
d) Der Transport von Gütern oder Tieren und insbesondere von gefährlichen, brennbaren und/oder schädlichen Stoffen für das Fahrzeug und seine Insassen.
e) Die Untervermietung des Fahrzeugs.
f) Die Verwendung des Fahrzeugs für eine gesetzeswidrige Tätigkeit.
g) Die Beförderung einer größeren Anzahl von Personen oder einer größeren Menge an Gepäck als für das Fahrzeug zugelassen.
h) Das Zurücklassen von Gegenständen im Fahrzeug, die gestohlen werden können und das Fahrzeug beschädigen.
i) Die Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums über das Maß hinaus, das bei einer vernünftigen und sorgfältigen Nutzung erforderlich ist.
j) Das Führen des Fahrzeugs in einem Zustand der Müdigkeit, Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
k) Rücksichtsloses Fahren.
l) Verwendung des Fahrzeugs zum Erlernen des Fahrens unter jeglichen Umständen und/oder zum Erlernen besonderer Fahrfähigkeiten.
m) Fahren unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
n) Fahren des gemieteten Fahrzeugs durch eine Person, die im Vertrag nicht als Kunde und/oder zusätzlicher Fahrer zugelassen ist.
ñ) Fahren des Fahrzeugs außerhalb der Insel Mallorca, es sei denn, es liegt in beiden Fällen eine ausdrückliche und unterschriebene Genehmigung des Unternehmens vor und die entsprechende außerordentliche ZUSATZVERSICHERUNG wurde abgeschlossen und bezahlt.
o) Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietzeit.
4- Kraftstoffpolitik: Bei der Übergabe des Fahrzeugs überprüfen wir den Kraftstofftank, und der Kunde muss diesen zurückgeben. Wenn der Kunde nicht die gleiche Menge Treibstoff zurückgibt, werden ihm zusätzlich zu der Treibstoffdifferenz 10 € für die Betankungskosten in Rechnung gestellt.
5- Diebstahl und Verlust von persönlichen Gegenständen: Sol&Mar ist nicht verantwortlich für gestohlene, vergessene oder verlorene Gegenstände im Fahrzeug.
6-Standard- oder Extremreinigung: Wird das Fahrzeug in extrem verschmutztem Zustand zurückgegeben, ist SOLYMAR Rent a car gezwungen, 100 € für eine Sonderreinigung zu berechnen.
7- Vorzeitige Beendigung des Vertrages: Falls der Mieter den Vertrag vorzeitig beenden möchte, ist er verpflichtet, den Vermieter mindestens 48 Stunden im Voraus zu benachrichtigen; in diesem Fall erhält der Mieter als Bezahlung für die verbleibenden Tage den Betrag der Fahrzeugmiete ohne Versicherung und Steuern.
8- Vertragsverlängerung: Im Falle einer Verlängerung des Mietvertrags muss sich der Mieter vor dem Datum und der Uhrzeit der Vertragsbeendigung an die Geschäftsstelle wenden, um die entsprechenden Formalitäten zu erledigen, da das Erlöschen des Vertrags, ohne ihn verlängert zu haben, den vollständigen Verlust der Versicherung bedeutet.
9- Sanktionen: Bußgelder und Verkehrs- oder Parkstrafen gehen zu Lasten des Mieters des Fahrzeugs.
10- Datenschutz: Wir informieren Sie darüber, dass Ihre persönlichen Daten gemäß dem Organgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Gesetz 15/1999 vom 13. Dezember) in einer automatisierten Datei gespeichert werden, die ausschließlich für Unternehmenszwecke verwendet wird. Der Kunde kann sein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausüben, indem er einfach an die folgende Adresse schreibt: Info@rentacarsolymar.com
11- Übersetzung:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben lediglich informativen Charakter und sind nicht in allen rechtlichen Einzelheiten ihres Wortlauts verbindlich, da sie nur in ihrer spanischen Fassung gültig sind.