BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

-Die Versicherung erlaubt die Vermietung an Personen, die über 24 Jahre alt sind und über 3 Jahre Erfahrung verfügen.

-Die Miettage werden berechnet: Von 1 BIS 2 TAGEN = Geschäftsstunden. Ab 3 TAGEN = 24 Stunden, da der Kunde das Fahrzeug gemietet hat.

-Kreditkarten: VISA und Mastercard werden akzeptiert. Sowohl die Franchisen als auch der Umzug müssen immer mit Kreditkarte bezahlt werden. Falls der Kunde die CDW-Option wählt, ist die Zahlung per Debitkarte erlaubt. Kundendienst 365 Tage im Jahr. Kraftstoffpolitik Bei der Übergabe des Fahrzeugs überprüfen wir den Kraftstofftank und der Kunde muss ihn zurückgeben. Wenn der Kunde den Tank nicht gleich zurückgibt, berechnen wir zusätzlich zur Kraftstoffdifferenz 10 Euro als Betankungskosten. Bußgelder SOLyMAR Rent a car ist gesetzlich verpflichtet, den Behörden die Daten von Kunden mitzuteilen, die während des Mietzeitraums ein Bußgeld erhalten. Der Kunde muss die Strafe direkt an die Behörden zahlen.

Abholung des Fahrzeugs am Flughafen:

-Die Mindestmietdauer am Flughafen beträgt 3 Tage

-Der Abhol und Bringservice am Flughafen ist kostenlos. Der Kunde zahlt die Kosten für das Ticket ab 19 Uhr, wenn das Fahrzeug abgeholt wird, oder wenn er den Key and Go Service in Anspruch nimmt. Rent a car SOLyMAR zahlt das Parkticket, wenn der Kunde das Fahrzeug am Ende des Vertrages zurückgibt, innerhalb unserer Geschäftszeiten (8h bis 20h), wenn der Kunde das Fahrzeug außerhalb dieser Zeiten zurückgibt, müssen Sie das Parkticket zahlen, nach 20h, (zahlen 25€), wenn Sie das Fahrzeug zwischen 4 und 8 Uhr morgens zurückgeben, müssen Sie 2,90€ pro Stunde zahlen, öffentlicher Parkpreis.

 

Im Preis inbegriffen:

- Mehrwertsteuer und Steuern inbegriffen.

- 60 Minuten Karenzzeit ab der Abholzeit.

- Unbegrenzte Kilometerzahl.

- Deckung gegen Diebstahl des Fahrzeugs.- Personenschadenhilfe (PAI)

- HaftpflichtdeckungDiese Deckung umfasst keine Schäden am Fahrzeug, der Kunde muss die Selbstbeteiligung zahlen (je nach Modell). Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, einen Unfall-/Schadensbericht auszufüllen und ihn in unserem Büro abzugeben. Auch im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, diesen bei der Polizei zu melden und den Bericht in unserem Büro abzugeben. Jeder Unfall oder Schaden am Fahrzeug, der nicht gemeldet wird, wird als Fahrlässigkeit seitens des Kunden ausgelegt, und dem Kunden können zusätzliche Kosten entstehen. Die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung deckt den Mieter und die in diesem Vertrag autorisierten Fahrer gegen zivilrechtliche Haftung (Schäden an Dritten).nicht im Preis inbegriffen und gelten als Extras1st-2nd Fahrer frei, + zusätzliche Fahrer 3,00 €/Tag.jedes Zubehör wie Navigator, Kindersitze, etc...kann gegen einen Aufpreis, dessen Preis zum Zeitpunkt der Buchung zur Verfügung steht, abgeschlossen werden. 

Sie sind nicht durch die Versicherung mit/ohne Selbstbeteiligung abgedeckt.


Die folgenden Fälle von Verlust oder Beschädigung gehen zu Lasten des Kunden:

-Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln
-Versagen von Kraftstoff
-Schäden im Fahrzeuginneren oder am Unterboden
-Abschleppdienst (nur, wenn der Kunde fahrlässig gehandelt hat, was nicht von der Versicherung gedeckt ist).
-Beschädigung der Kupplung und des Getriebes.
-Einschlagen von Fenstern oder gewaltsam geöffneten Türen, Zurücklassen von Gegenständen im Fahrzeug, die gestohlen werden könnten, mit folgenden Schäden am Fahrzeug.

Schließt der Kunde die Zusatzversicherung "CDW All Risks Insurance Without Excess" ab, wird die Kaution nicht gesperrt und die Zahlungskarte nicht vorläufig belastet.

Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, ein Führerschein und eine gültige Kredit- oder Debitkarte vorgelegt werden. Handelt es sich um eine andere Karte als die, mit der der Kunde die Buchung bezahlt hat, muss die Karte unserem Personal auf Verlangen physisch vorgelegt werden.

Versicherung und Deckung
Grunddeckung: In den Mietpreisen ist auch die SOLyMAR BASIC COVERAGE enthalten, die Schäden am Fahrzeug infolge von:
1) Kollision
2) Diebstahl
3) und Feuer oder zufälliger Vandalismus.

Die Grunddeckung enthält eine Selbstbeteiligung für diese Schäden, für die der Kunde direkt verantwortlich ist. Diese Selbstbeteiligung muss durch die Hinterlegung einer entsprechenden Kaution oder durch den Abschluss einer zusätzlichen Deckung gewährleistet werden.

FOLGENDE FÄLLE SIND AUSDRÜCKLICH VON DER ABGESCHLOSSENEN VERSICHERUNG (MIT/OHNE SELBSTBETEILIGUNG) AUSGESCHLOSSEN

1) Fahrzeuginnenraum und Unterboden.
2) Reifenpannen und geplatzte Reifen.
3) Beschädigung der Kupplung und des Getriebes.
4) den Ersatz des Fahrzeugs, falls der Vermieter den Schaden verursacht hat.
5) Das Aufladen des Akkus.
6) Der Verlust oder das Zerbrechen von Schlüsseln.
7) Falscher Kraftstoff.

Zusätzliche Deckung (CDW-Versicherung ohne Selbstbeteiligung)
In den Mietpreisen ist die ZUSATZVERSICHERUNG nicht enthalten, die Schäden abdeckt, die ausdrücklich von der Grundversicherung ausgeschlossen sind. Diese Versicherung kann bei der Abholung des Fahrzeugs abgeschlossen werden und ist nur gültig, wenn der Kunde die oben genannten Bedingungen erfüllt.

Wenn Sie eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, müssen Sie für den entstandenen Schaden nicht aufkommen, mit Ausnahme der Miettage für den Ersatz eines anderen Fahrzeugs, wenn der Vermieter den Schaden verschuldet hat.


Die zusätzliche Deckung (CDW) umfasst nicht:

(a) Schäden an der Innenausstattung und am Unterboden des Fahrzeugs.
b) Reifenpannen und geplatzte Reifen.
c) Ersatz des Fahrzeugs im Falle eines Unfalls, wenn den Vermieter ein Verschulden trifft.
d) Rücksichtsloses Fahren oder Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.
e) Person, die nicht in den Vertrag einbezogen ist.
f) Verlust oder Zerbrechen des Schlüssels.
g) Kraftstofffehler.

Unerlaubte Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nicht von anderen als den nach diesem Vertrag zugelassenen Personen fahren zu lassen, und haftet in diesem Fall unmittelbar für alle Schäden, die am Fahrzeug oder an Dritten entstehen.
Jede Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Absätze gilt als unbefugte Benutzung.

Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch die unbefugte Nutzung des Fahrzeugs an den Innen- und Außenteilen des Fahrzeugs verursacht werden, und ist in diesem Fall verpflichtet, alle gemäß den Bestimmungen entstandenen Kosten zu tragen.

Die unerlaubte Verwendung umfasst unter anderem die folgenden Fälle, die beispielhaft genannt werden

a) Schieben oder Ziehen eines anderen Fahrzeugs.
b) Fahren an Orten, die für den öffentlichen Verkehr nicht geeignet sind, wie Strände, Fahrbahnen, Waldwege, Landstraßen usw.
c) Fahren auf nicht asphaltierten Straßen oder auf asphaltierten Straßen mit erheblichen Mängeln, die Schäden am Unterboden des Fahrzeugs verursachen können.
(d) Beförderung von Gütern oder Tieren und Stoffen, die besonders gefährlich, entflammbar und/oder schädlich für das Fahrzeug und seine Insassen sind.
(e) die Untervermietung des Fahrzeugs.
(f) Die Verwendung des Fahrzeugs für eine gesetzeswidrige Tätigkeit.
(g) Beförderung von mehr Personen oder mehr Gepäck, als das Fahrzeug befördern darf
(h) das offenkundige Zurücklassen von Gegenständen im Fahrzeug, die gestohlen werden könnten, was zu einer Beschädigung des Fahrzeugs führen würde.
i) Verschmutzung des Innenraums des Fahrzeugs über das Maß hinaus, das bei vernünftiger und sorgfältiger Nutzung zu erwarten ist.
j) Führen des Fahrzeugs bei Übermüdung, Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
k) Rücksichtsloses Fahren.
(l) Die Verwendung des Fahrzeugs zum Erlernen des Fahrens unter jeglichen Umständen und/oder zum Erlernen von besonderen Fahrfertigkeiten.
(m) Fahren entgegen den Verkehrsvorschriften.
(n) Fahren des gemieteten Fahrzeugs durch eine Person, die im Vertrag nicht als Kunde und/oder Zusatzfahrer zugelassen ist.
ñ) Fahren des Fahrzeugs außerhalb der Insel Mallorca, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, von der Gesellschaft unterzeichnete Genehmigung vor und es wurde eine entsprechende außerordentliche ZUSATZVERSICHERUNG abgeschlossen und bezahlt.
o) Die Nutzung des Fahrzeugs nach Beendigung der Mietzeit.

Die unbefugte Nutzung durch den Kunden berechtigt SOLyMAR, den Mietvertrag wegen schuldhafter Vertragsverletzung im Voraus zu kündigen und ggf. entsprechenden Schadensersatz zu verlangen.

Kreditkarten
VISA und Mastercard werden akzeptiert. Franchisen und ihr Umzug müssen immer per Kreditkarte bezahlt werden. Entscheidet sich der Kunde für die CDW-Option, ist die Zahlung per Debitkarte möglich.

Unterstützung
365 Tage im Jahr.

Kraftstoffpolitik
Bei der Übergabe des Fahrzeugs überprüfen wir den Kraftstofftank, und der Kunde muss ihn zurückgeben. Wenn der Kunde den Tank nicht gleich zurückgibt, werden ihm zusätzlich zur Kraftstoffdifferenz 10 Euro als Betankungskosten berechnet.

Bußgelder im Straßenverkehr
SOLyMAR Rent a car ist gesetzlich verpflichtet, den Behörden die Daten von Kunden mitzuteilen, die während der Mietzeit einen Strafzettel erhalten haben.
Der Kunde muss das Bußgeld direkt an die Behörden zahlen.

Beschränkungen
-Fahrzeuge können nicht ins Ausland oder zwischen Inseln verbracht werden.
-Der Kunde muss uns eine örtliche Adresse angeben (Wohnung, Villa, Hotel usw.).
-Das Mindestalter des Fahrers beträgt 24 Jahre, mit einem Führerschein von mehr als 3 Jahren.
-Für Fahrer, die über 70 Jahre alt sind, gelten die gleichen Bedingungen.
-Wenn die gebuchte Fahrzeugkategorie zum Zeitpunkt der Abholung nicht verfügbar ist, wird ein Fahrzeug einer höheren Kategorie ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt.
-Die Versicherung deckt in keinem Fall Unfälle und Schäden, die durch das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, verursacht werden, sowie wenn der Fahrer nicht zum Führen des gemieteten Fahrzeugs befugt ist oder, selbst wenn er befugt ist, der Unfall unter Verstoß gegen den Vertrag oder die grundlegenden Verkehrsvorschriften verursacht wird.
-Der Transport von Waren oder Tieren darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SOLYMAR rent a car durchgeführt werden. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu einer Sonderreinigung führen, die den Kunden mit bis zu 100 € belastet.

Diebstahl und Verlust von persönlichen Gegenständen
Sol&Mar ist nicht verantwortlich für gestohlene, vergessene oder verlorene Gegenstände im Fahrzeug.

Einzahlung
Sofern der Kunde nicht die optionale Zusatzversicherung (CDW) abgeschlossen hat, muss bei der Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach der Kategorie richtet.

Standard- oder Extremreinigung
Im Mietpreis ist eine Standardreinigung des Fahrzeugs inbegriffen. Wird das Fahrzeug jedoch in einem extrem schmutzigen Zustand zurückgegeben, ist Rent a car SOLyMAR verpflichtet, 100€ / 150€für eine Sonderreinigung zu berechnen.

Stornierung der Reservierung
Stornierungen ohne Vertragsstrafe müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn der Anmietung erfolgen. Die Miete für einen Tag wird zu dem zum Zeitpunkt der Stornierung geltenden Tarif berechnet.

Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs
Wird das Fahrzeug nach dem im Mietvertrag vereinbarten Datum zurückgegeben, erlischt der Versicherungsschutz und der Kunde muss nach Ablauf der Karenzzeit (60 Minuten) die Miete für einen Tag bezahlen.

Abholung des Fahrzeugs am Flughafen
Der Abhol- und Bringservice am Flughafen ist kostenlos. Der Kunde zahlt die Kosten für das Parkticket am Flughafen Palma bei der Abholung. Der Preis für das Ticket darf 5 Euro nicht überschreiten (außer bei einer unangekündigten Verspätung des Fluges), mit Ausnahme der Zustellung zwischen 20:00 und 8:00 Uhr. Rent a car SOLyMAR zahlt das Parkticket, wenn der Kunde das Fahrzeug am Ende des Vertrages innerhalb unserer Geschäftszeiten (8 bis 19 Uhr) zurückgibt. Wenn der Kunde das Fahrzeug außerhalb dieser Zeiten zurückgibt, muss das Parkticket bezahlt werden, das 2,90 € pro Stunde beträgt.

Vorgeschriebene Kinderrückhalteeinrichtung, die für Kinder zugelassen ist.
Wenn das Fahrzeug für den Transport von Kindern unter drei Jahren oder über 150 cm Höhe verwendet wird, muss der Kunde Sol&Mar darüber informieren, damit gegen Zahlung der entsprechenden Mietgebühr und ohne Verankerung im Fahrzeug die entsprechende zugelassene und obligatorische Kinderrückhaltevorrichtung, je nach Gewicht und Größe des Kindes oder der Person, die es benutzen muss, bereitgestellt werden kann. Die Installation des Geräts liegt immer in der Verantwortung des Kunden.

Kundenbetreuung
Für Anfragen, Anregungen, Beschwerden oder Reklamationen wenden Sie sich bitte an Sol&Mar, Abteilung Kundenservice, C/ Marbella nº 20, Local-92, (07610) Palma de Mallorca (Balearen) Tlf.+34 971 26 17 96

Übersetzung
Die Übersetzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Information und sind nicht in allen Einzelheiten ihres Wortlauts rechtsverbindlich. Nur die englische Version ist gültig.

 

 info@rentacarsolymar.com

Tlf.+34 971 26 17 96     +34 695145377